Unternehmen - Verhaltenskodex

Präambel
Als Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) unterliegt die Rhein-Maas Klinikum GmbH einer besonderen ethischen und rechtlichen Verantwortung.

Wir sehen uns als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner im Gesundheitswesen und wollen auch von unseren Patienten , Kunden und Geschäftspartnern als solcher wahrgenommen werden. Der vorliegende Verhaltenskodex stellt einen Orientierungsrahmen dar, der sowohl auf den Unternehmenswerten als auch gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beruht. Der Verhaltenskodex ist die Basis für das Compliance-Management in der Rhein-Maas Klinikum GmbH. Daher orientieren wir unser gesamtes Verhalten als Unternehmen an den nachfolgenden Prinzipien. Der vorliegende Verhaltenskodex normiert Handlungsgrundsätze, die unsere Compliance-Kultur beschreiben. Er gibt unseren Mitarbeitern einen Überblick über die einzuhaltenden Regelungen und soll im Kern für die relevanten Problemfelder sensibilisieren.

1. Allgemeine Grundsätze
Das Ansehen der DRV KBS und ihrer Beteiligungsgesellschaften wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem gesamten Verbund bereits erheblichen Schaden zufügen. Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft ist daher gehalten, auf das Ansehen des Verbunds zu achten, dieses zu erhalten und zu fördern.
Alle Mitarbeiter im Verbund der Knappschaft Kliniken haben neben den geltenden gesetzlichen Vorgaben sämtliche interne Richtlinien und Vorgaben zu beachten. Bei den geschäftlichen Handlungen und im täglichen Umgang mit Patienten, Kunden und Geschäftspartnern sind die jeweils geltenden Gesetze und maßgeblichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.

2. Qualität und Sicherheit medizinischer und sonstiger Leistungen im Verbund der Knappschaft Kliniken
Gemeinsam mit den weiteren Gesellschaften im Verbund der Knappschaft Kliniken steht die Rhein-Maas Klinikum GmbH für hohe Qualitätsstandards und beste Patientenversorgung.
Vorgaben, die im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit medizinischer und sonstiger Leistungen stehen, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter im Umgang mit unseren Patienten. Unsere Leistungen richten wir dabei stets an dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus.
 
3. Integrität, gegenseitiger Respekt und Verbot der Diskriminierung
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Dies gilt nicht nur für unsere Patienten, Kunden und Geschäftspartner, sondern auch für unsere Mitarbeiter. Diskriminierungen jedweder Art, insbesondere auf Basis der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Kultur, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität, der Weltanschauung oder des Geschlechts tolerieren wir nicht. Patienten, Kunden und Geschäftspartner sind respektvoll und fair zu behandeln.

Wir nehmen Vorwürfe jeglicher Art von Diskriminierung sehr ernst und ergreifen die in jedem Einzelfall erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um diese Sachverhalte aufzuklären, mit ihnen umzugehen und diese zukünftig zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds zu verhindern. Bei einem entsprechenden Anliegen ermutigen wir Sie daher, sich vertrauensvoll an uns zu wenden, es in einem vertrauensvollen Rahmen zu erörtern und so dazu beizutragen, ähnliche Vorfälle für die Zukunft verhindern.

4. Zusammenarbeit mit externen Partnern
Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern haben wir klare Regelungen und Richtlinien festgelegt.

Wir haben sämtliche Mitarbeiter daher zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die von uns statuierten Grundsätze und Verfahrensweisen anerkennen und mittragen.
Für jede besondere Form der Zusammenarbeit ist ein förmlicher Antrag durch unsere Mitarbeiter zu stellen.

Unser geschäftliches Handeln ist an den folgenden vier Prinzipien ausgerichtet:
• Trennungsprinzip: Strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft: Entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen sein
• Transparenzprinzip: Mitarbeiter müssen jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Zusammenarbeit mit externen Partnern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, gegenüber der Geschäftsführung vorab offenlegen und diese Zusammenarbeit von ihr genehmigen lassen
• Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen
• Dokumentationsprinzip: Sämtliche Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden

Die Zusammenarbeit mit Dritten ist ausführlich in der Richtlinie zur Korruptionsprävention niedergeschrieben. Sie ist durch jeden Mitarbeiter zu beachten.

5. Umgang mit Interessenkonflikten
Unsere Mitarbeiter sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen für sich nutzen, die der Rhein-Maas Klinikum GmbH zustehen. Etwaig auftretende Interessenkonflikte sind daher offenzulegen.

6. Umgang mit Zuwendungen
Die Annahme von Geld, Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Zuwendungen, die Mitarbeitern in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit von Dritten angeboten werden, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen hiervon bilden lediglich persönliche Zuwendungen von geringem Wert (<50 €) von Patienten an das Stations- und Funktionspersonal (z.B. Pflegekräfte, Krankenschwestern, nicht jedoch Ärzte) nach dem Abschluss der Behandlung.

7. Korruption
Objektivität und Integrität sind die Grundlage ethisch untadeligen Verhaltens unserer Mitarbeiter. Der Verbund der Knappschaft Kliniken lehnt jedwede Form von Verhalten ab, das den Anschein der Korruption erwecken könnte. Transparenz ist am besten geeignet, um einem Korruptionsverdacht entgegenzuwirken. Deswegen werden sämtliche Mitarbeiter zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet.

Das Nähere regelt unsere Richtlinie zur Korruptionsprävention, in welcher das Verhalten bei Korruptionsverdacht sowie Konsequenzen bei Fehlverhalten normiert sind.

8. Beschaffung / Vergabe / Wettbewerb
Aufträge und Verträge schließen wir nur mit Gesellschaften oder Personen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Lage sind. Die Höhe der Vergütung steht dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation.

Als öffentlicher Auftraggeber erfüllen wir – sofern der relevante Schwellenwert überschritten wird - die Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeverordnung (VgV).

Im Unterschwellenbereich sind die Beteiligungsgesellschaften der DRV KBS bei der Vergabe von Aufträgen nicht an die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften gebunden. Gleichwohl werden bei jeder Beschaffung vergaberechtliche Grundlagen wie Transparenz, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit, beachtet.

Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgt somit ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten. Wettbewerbswidriges oder sonst unlauteres Verhalten akzeptieren wir nicht.

9. Menschenrechte und Umweltschutz
Im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten sorgen wir durch geeignete Maßnahmen dafür, dass die Menschenrechte und die Umwelt respektiert werden. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt die Standards und Maßstäbe kennen und beachten, die wir aufstellen und fortlaufend aktualisieren werden.

10. Datenschutz / Verschwiegenheit
Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze halten wir strikt ein. Unsere Mitarbeiter sind sich der besonderen Sensibilität insbesondere von Patientendaten bewusst. Sämtliche Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, schützen wir durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch. Für vertrauliche oder geschützte Informationen gilt für uns das Gebot der Verschwiegenheit. Dazu gehören insbesondere auch Informationen über Kunden und Geschäftspartner.

Mit Betriebsgeheimnissen gehen wir verantwortungsbewusst um. Vertrauliche Informationen werden von uns weder an externe Stellen noch an nicht beteiligte interne Stellen weitergegeben.

Unsere Mitarbeiter haben wir auf die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Ende von Beschäftigungs- oder sonstigen Rechtsverhältnissen hinaus.

11. Meldung von Verstößen / Hinweisgebersystem
Jedem Mitarbeiter steht die Möglichkeit offen, auf jedwede Art von Fehlverhalten hinzuweisen. Diese Hinweise tragen dazu bei, dass die Rhein-Maas Klinikum GmbH auf potenzielle Missstände reagieren und diese erforderlichenfalls abstellen kann.
Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt und können bei Wunsch auch anonym über das in der Rhein-Maas Klinikum GmbH implementierte anonyme Hinweisgebersystem abgegeben werden.

12. Umgang mit Verstößen
Die Verletzung dieses Verhaltenskodex oder anderer unternehmensinterner Regelungen und Vorgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen können auch strafrechtliche Sanktionen in Frage kommen.
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